Mit Schreiben des Insolvenzverwalters vom 15.08.2022 wurde es für die Investoren offenbar: Es droht ein Totalverlust ihrer Investitionen. Vor fast 10 Jahren wurden partiarische Darlehensverträge an Anleger verkauft, die nun durch die Insolvenz der Firma bedroht sind. Diese Darlehen, die als eigenkapitalähnlich betrachtet werden, tragen das volle wirtschaftliche Risiko, ähnlich wie Unternehmensanteile.
Az.: 810 IN 221/24 E: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EEG Autark GmbH, Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104855), vertr. d.: 1. Miriam Laudan, (Geschäftsführerin (Amt niedergelegt)), 2. Zukunft Energie Holding 8 GmbH, Reuttier Straße 40, 89231 Neu-Ulm, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Constantin Seretoulis, (Geschäftsführer), ist am 07.03.2024 um 14.55 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Frankfurt am Main, bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.03.2024
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen de EEG Autark GmbH
Die Vertriebspartner der Firma verkauften diese partiarischen Darlehen unter ausdrücklichem Hinweis auf die besondere Rechtsform und das Totalverlustrisiko. Die Zeichnungsscheine versprachen bis zu 6% Zinsen, doch als Form der Unternehmensfinanzierung tragen die Anleger das volle wirtschaftliche Risiko wie Unternehmer.
Ziel eines schlanken Insolvenzverfahrens
In dieser Situation ist es entscheidend, ein schlankes und zügiges Insolvenzverfahren aufzusetzen, um so viel Geld wie möglich an die Anleger zurückzuzahlen. Da das Totalverlustrisiko ausdrücklich in den Zeichnungsscheinen genannt wurde, dürfen keine Relativierungen vorgenommen werden. Es müssen etwaige Beratungsfehler geprüft werden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
Unterstützung und Expertise
Als Experten im Insolvenzrecht können wir für Sie die Verantwortung im Insolvenzverfahren übernehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und prüfen sorgfältig alle relevanten Aspekte, um mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Beratungsfehlern geltend zu machen.
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