Senec Stromspeicher Probleme Voltaikanwalt hilft

Photovoltaik-Systeme mit eigenem Stromspeicher gelten als nachhaltige Investition und Symbol für Energieunabhängigkeit. Doch bei zahlreichen Kundinnen von SENEC-Stromspeichern hat sich dieser Traum durch technische Mängel, Leistungseinbußen oder sogar Brandschutzrisiken zerschlagen. Häufig fühlen sich Betroffene allein gelassen – und rechtlich hilflos. Genau hier setzt die Expertise unserer Kanzlei an: Wir unterstützen Verbraucherinnen mit fundiertem Rechtsrat und begleiten Sie kraftvoll auf dem Weg zu Ihrer Entschädigung.

Wer ist die Firma SENEC, droht eine Insolvenz – und wie viele Speicher sind betroffen?

Zur Firmengeschichte und Struktur


Die Senec GmbH (Eigenschreibweise: SENEC) ist ein auf Photovoltaik-Heimspeicher spezialisiertes Energieunternehmen mit Sitz in Leipzig. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2009 (ursprünglich als Deutsche Energieversorgung GmbH), seit 2018 gehört es vollständig zur EnBW Energie Baden-Württemberg AG, einem der großen deutschen Energieversorger EnBW.

Die Firma entwickelt und vertreibt Lithium-Ionen-Batteriespeicher für private Haushalte, die sich ideal mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Wallboxen oder der sogenannten SENEC.Cloud vernetzen lassen. SENEC bezeichnet sich dabei als Anbieter ganzheitlicher Lösungen für die Eigenversorgung mit Solarstrom SENEC.

Droht eine Insolvenz von Senec?


Aktuell gibt es keine verlässlichen Hinweise auf eine Insolvenzgefahr für Senec. Zwar wurden in Foren über mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Drosselung und Fernabschaltung von Speichern diskutiert, und es wurde dabei auf Insolvenzversicherungen verwiesen Photovoltaikforum. Diese Beiträge stammen jedoch aus dem Jahr 2022 und waren nicht auf offizielle Aussagen oder belastbare Dokumente gestützt. In aktuellen Berichten und Medienmeldungen fehlt jeglicher Hinweis auf eine angespannte Finanzlage oder drohende Insolvenz. Die anhaltenden Umtauschprogramme und Gerichtsverfahren lassen eher auf einen funktionierenden Geschäftsbetrieb schließen.

Wie viele Speicher von Senec sind betroffen?


Im März 2022 wurde in Folge von Brand- und Verpuffungsvorfällen die Nutzung von rund 60.000 SENEC-Heimspeichern per Fernzugriff eingeschränkt beziehungsweise abgeschaltet top agrar.

Der Austausch betroffener Batteriemodule (auf sicherere Lithium-Eisenphosphat-, LFP-Module) startete Ende Juli 2024. Bis Jahresende wurden etwa 5.000 Systeme pro Monat getauscht – insgesamt wurden über 50 % der betroffenen Systeme bereits mit neuen LFP-Modulen versehen pv magazine Deutschland+1.

Laut dem Nachrichtenportal heise hatten bis März 2025 schon 25 % der betroffenen Kunden neue Module oder Speicher erhalten. Senec plante, den Austausch bis Ende 2025 auf 50 % der betroffenen Systeme auszudehnen. Beachten Sie: Diese Angabe (Ende 2025) ist möglicherweise etwas verzögert; laut Senec stand Sommer 2025 als Ziel für > 50 % bereits in ihrem Austauschplan pv magazine Deutschland.


In Kürze zusammengefasst für unsere Mandant:innen:

  • Senec ist ein etablierter Hersteller von PV-Heimspeichern, Tochter der EnBW, mit starkem Fokus auf innovative Eigenversorgungslösungen.

  • Eine Insolvenz ist derzeit nicht erkennbar und wird in verlässlichen Quellen auch nicht erwähnt.

  • Rund 60.000 Speicher waren von der Drosselung betroffen.

  • Mehr als 50 % der Speicher sollen mittlerweile mit neuen, sichereren Batterien ausgestattet worden sein – Stand: Sommer/Herbst 2025.


2. Hintergrund: Warum SENEC-Stromspeicher ins Visier geraten sind

2.1 Sicherheitsvorfälle seit März 2022

Im März 2022 kam es bei mehreren SENEC-Heimspeichern zu Bränden und Verpuffungen. Aus Sicherheitsgründen schaltete der Hersteller per Fernzugriff rund 60.000 Speicheranlagen ab oder drosselte ihre Kapazität deutlich – oft auf nur 70 %. Die Ursache: Qualitätsprobleme bei den eingesetzten Batteriezellen.

2.2 Langwierige Drosselungen trotz Zusagen

Obwohl SENEC softwareseitige Sicherheitssysteme („Smart Guard“) entwickelte und Austauschprogramme ankündigte, klagen viele Verbraucher*innen weiterhin über eingeschränkte Leistung – teilweise monatelang.

2.3 Austauschprogramm mit LFP-Modulen – aber schleppende Umsetzung

Ende Juli 2024 begann der Austausch betroffener Module gegen sicherere Lithium-Eisenphosphat- (LFP-)Zellen. Dennoch blieb die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück – viele Speicher blieben im Konditionierungsbetrieb.


3. Richtungsweisende Gerichtsurteile: Verbraucher*innen stärken

Die Rechtsprechung entwickelt sich klar zugunsten der Verbraucher*innen – wir erläutern ausgewählte Urteile:

3.1 Landgericht Ravensburg (9. Mai 2025, Az. 2 O 187/24)

Senec wurde zur Reparatur oder zum Austausch des mangelhaften Speichers verpflichtet. Die Kapazitätsminderung stellt einen erheblichen Sachmangel dar, der Sicherheit und Zuverlässigkeit verletzte. Die Entscheidung ist rundweg verbraucherfreundlich Presseportal.

3.2 OLG München (30. Juli 2025, Az. 20 U 866/25 e)

Im Berufungsverfahren bestätigte das OLG, dass Senec die Mängel nicht substantiiert widerlegen konnte. Die Berufung wurde ohne Aussicht auf Erfolg abgewiesen.

3.3 Weitere Erfolge in Heidelberg und Stade (Urteile aus 2025)

Verbraucher*innen erstritten Rückzahlungen (z. B. 7.838,83 €, Az. Senec Home V2.1 – 10 kWh) oder Minderung (z. B. 11.359,31 € minus Nutzungsausgleich bei einem Hybrid-Duo-System). Die deutliche Leistungseinschränkung wurde als Sachmangel eingestuft – auch ohne direkte Brandgefahr FinanzNachrichten.de.

3.4 Landgerichte Stuttgart und Bielefeld (2025)

Die Drosselung wurde wiederholt als erheblicher Mangel gewertet – Verbraucher*innen können vom Kauf zurücktreten, Rückzahlung, Schadensersatz oder Minderung verlangen.

3.5 LG Münster (Dezember 2023, Az. 212 O 68/23)

Ein Kunde bekam rund 15.500 € Kaufpreis erstattet – inklusive Übernahme der Kosten, weil der Speicher funktional eingeschränkt war und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt war.

3.6 Urteile aus der Übersichtspraxis

Gerichte würdigen sowohl die Brandgefahr als auch die Leistungseinschränkungen als ernsthafte Mängel – Verbraucher*innen können erfolgreich Reparatur, Austausch oder Rückerstattung einklagen.

3.7 Darstellungen in der Rechtspraxis

Die Drosselung wird einhellig als Sachmangel bewertet – zahlreiche Gerichte bestätigen Gewährleistungsrechte gegen Senec & Co.


4. Ihre rechtlichen Möglichkeiten – auf den Punkt gebracht

4.1 Gewährleistung nach § 434 BGB

Ein SUBSTANTIELLER Mangel liegt vor, wenn der Speicher über Monate nur noch ca. 70 % Leistung liefert oder Sicherheitsrisiken bestehen. Dann haben Sie Anspruch auf Reparatur, Austausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

4.2 Rücktritt vom Kaufvertrag

Sie können den Kaufpreis zurückverlangen und den Speicher zurückgeben. Diese Option ist in vielen Fällen erfolgreich durchsetzbar – insbesondere bei erheblicher Leistungsminderung oder Sicherheitsbedenken.

4.3 Minderung oder Schadensersatz

Ist der Rücktritt nicht möglich oder nicht gewünscht, können Sie eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz geltend machen – etwa für entgangene Einsparungen oder Nutzungsausfälle.

4.4 Produkthaftungsansprüche

Bei Schäden durch Brände oder Defekte (z. B. Feuer im Haus) kann zusätzlich Produkthaftung nach § 1 ProdHaftG greifen – allerdings komplexer, aber potentiell lohnend.

4.5 Rücktritt versus Tauschangebot

SENEC bietet zwar einen Austausch auf LFP-Module an (kostenfrei im Sommer 2024 angekündigt), doch juristischer Rat ist unerlässlich, um Ihre Gewährleistungsrechte nicht zu beeinträchtigen.

4.6 Versicherungsschutz beachten

Wenn Sie durch Bedienfehler, technische Schäden oder Feuer betroffen sind, prüfen Sie unbedingt Ihre Wohngebäudeversicherung. Hinweis: Installation und Risikoerhöhung müssen der Versicherung gemeldet sein, sonst kann eine Leistungsverweigerung drohen.


5. Warum Sie jetzt handeln sollten

  • Verjährung droht. Gewährleistungsansprüche verjähren in der Regel nach zwei Jahren (bei Verbrauchsgütern). Zeit ist also ein entscheidender Faktor.

  • Gerichtliche Praxis bietet Rückenwind. Viele Urteile bestätigen Ihre Rechte – Sie sind nicht allein mit Ihrem Problem.

  • Tauschangebote entbinden nicht von Rechtsansprüchen. Eine juristische Prüfung vor der Annahme ist ratsam.

  • Kostenrisiko gering. In vielen Fällen fallen keine Kosten an – insbesondere bei Erfolg und mit Rechtsschutzversicherung. Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung über den Online-Check.


6. So unterstützt Voltaikanwalt Sie: Beratung & Vertretung

Wenn Ihr SENEC Speicher Probleme bereitet – sei es durch Drosselungen, Softwarefehler, Abschaltungen oder sogar Brandschäden – kann rechtlicher Beistand entscheidend sein. Ein erfahrener SENEC Speicher Anwalt prüft, ob Ansprüche auf Schadenersatz, Rückabwicklung oder Minderung bestehen und ob der Hersteller seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist. Inzwischen gibt es bereits erste SENEC Speicher Urteile, in denen Gerichte die Rechte von Verbrauchern gestärkt und die Haftung des Herstellers bei technischen Mängeln bestätigt haben. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fristen zu wahren, Beweise zu sichern und die beste Strategie für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu entwickeln.

6.1 Kostenlose Ersteinschätzung über unseren Senec-Online-Check

Sie erhalten schnell eine fundierte Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten – unverbindlich und sicher.

6.2 Maßgeschneiderte Rechtsstrategie

Jeder Fall ist individuell. Wir prüfen Ihr Gerät, Ihre Anschaffung (z. B. Modell, Kaufzeitpunkt, Nutzung) und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen zielgerichteten Plan: Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Austausch, Produkthaftung.

6.3 Außergerichtliche Lösung und Verhandlung

Wo möglich, streben wir eine einvernehmliche Lösung mit Senec oder dem Händler an – inklusive Prüfung aller Vertragstexte, Garantien und Kulanzangebote.

6.4 Gerichtliche Vertretung

Wenn notwendig, übernehmen wir Ihre Klage – sowohl vorm Landgericht als auch in der Berufung, gestützt auf die aktuelle Rechtsprechung (OLG München u. a.).

6.5 Kommunikation mit Versicherungen und Abwicklung

Wir koordinieren bei Bedarf mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, übernehmen das Management gegenüber Versicherern oder offiziellen Stellen und halten Sie jederzeit informiert.

6.6 Erfolgskontrolle und Nachbetreuung

Sobald Ihr Fall abgeschlossen ist – z. B. durch Rückabwicklung, Auszahlung, Austausch –, bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Transparenz und Effizienz sind uns wichtig.


7. Erste Schritte für Sie

  1. Checken Sie den Speicherstatus. Drosselung, Sicherheitswarnungen, Austauschoffer?

  2. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung.

  3. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Rechnung, Seriennummer, Kommunikation mit Senec.

  4. Gemeinsame Besprechung. Wir erläutern Ihre Optionen und entscheiden, wie Sie vorgehen möchten.

  5. Entscheiden Sie über das Procedere. Rücktritt, Minderung, Austausch oder Schadensersatz – oder alles zusammen.

  6. Wir setzen Ihre Rechte durch. Außergerichtlich oder gerichtlich – je nach Situation.


8. Zusammenfassung

ThemaIhre Rechte & Möglichkeiten
Sicherheit & FunktionBrandrisiko und Drosselung gelten als erhebliche Sachmängel
Rechtliche OptionenRücktritt, Minderung, Schadensersatz, Produkthaftung
GerichtstrendsZahlreiche Urteile stützen Verbraucher – u. a. Ravensburg, München, Heidelberg
KanzleileistungenProfessionelle Beratung, Verhandlung, gerichtliche Vertretung, Obsorge Ihres Falls
Ihr VorteilZeitnahe Einschätzung, klare Strategie, nahezu risikolos (Erfolg oft ohne Kosten)

Fazit: Als Verbraucher*in mit einem problematischen SENEC-Stromspeicher sind Sie nicht schutzlos. Die Gerichte erkennen die Mängel an, und Sie haben klare Rechte. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung – wir bringen Ihre Ansprüche auf den Weg und kämpfen für Ihren Erfolg.

Wichtige Urteile zu SENEC-Stromspeichern

1. Landgericht Oldenburg & OLG Oldenburg

  • LG Oldenburg (Az. 9 O 251/24, Urteil vom 06.11.2024):
    Der Speicher war aufgrund einer Drosselung der Kapazität auf 70 % erheblich mangelhaft – der Kläger durfte daher vom Kaufvertrag zurücktreten.
    Das OLG Oldenburg signalisierte in einer Terminverfügung, dass bereits bei Gefahrübergang ein Mangel vorlag. Die Berufung wurde zurückgenommen – das Urteil ist rechtskräftig.

2. Landgericht Leipzig & OLG Dresden

  • LG Leipzig (Az. 06 O 955/24, Urteil vom 23.10.2024):
    Aufgrund des Gefahrenverdachts von Bränden und der Drosselung der Kapazität sprach das Gericht eine Kaufpreisminderung von 30 % zu.
    Im Berufungsverfahren in Dresden wurde deutlich gemacht, dass eine erfolgreiche Berufung von Senec unwahrscheinlich ist – Revision nicht beabsichtigt.

3. Landgerichte Heidelberg und Stade

  • LG Heidelberg (Az. 3 O 174/24, Urteil vom 02.04.2025):
    Der Speicher Senec Home V2.1 (10 kWh) wurde über Monate mit 70 % Kapazität betrieben. Das Gericht erkannte dies als Sachmangel und sprach Rückzahlung (7.838,83 €) gegen Rückgabe zu.

  • LG Stade (Az. 2 O 67/24, Urteil vom 31.03.2025):
    Ähnliche Entscheidung: Rückzahlung von 11.359,31 € abzüglich Nutzungsausgleich (2.500 €) für einen Senec Home V3 Hybrid Duo – 7,5 kWh.

4. Landgericht Koblenz

  • Az. 9 O 200/24, Urteil vom 10.04.2025:
    Ein Händler wurde zur Rücknahme eines stark gedrosselten Speichers und Rückzahlung von 11.621,40 € (inklusive Montagekosten) verurteilt; Nutzungsvorteile von 1.450,84 € wurden abgezogen.
    Kein Sachmangel entbehrte eine Lösung: Rücktritt ohne Nachbesserungsfrist möglich.

5. Landgericht Bielefeld

  • Az. 9 O 212/24, Urteil vom 23.01.2025:
    Die Drosselung der Kapazität stellte einen erheblichen Sachmangel dar. Der Händler wurde zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt: Rückzahlung von 19.161,62 € plus Zinsen gegen Rückgabe des Speichers.
    pv magazine DeutschlandTGA Praxis

6. Landgericht Ravensburg

  • Urteil vom 26.06.2025:
    Der Speicher muss repariert oder getauscht werden. Die Leistungsdrosselung ist ein Sachmangel, und Senec bleibt verpflichtet, volle Speicherkapazität sowie Sicherheit und Zuverlässigkeit herzustellen.7.

  • Az. 2-31 O 77/24, Urteil vom 19.09.2024:
    Neulieferung eines mangelfreien Stromspeichers angeordnet. Die Drosselung der Kapazität auf 70 % war ein erheblicher Mangel, Kulanzzahlungen reichten nicht aus.