Clearingstelle
Beim Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz sind zahlreiche rechtliche und technische Fragen zu klären. Dies führt häufig zu Streitigkeiten über die Aufteilung der entstehenden Kosten. Die jüngsten Empfehlungen der Clearingstelle EEG/KWKG bieten hierzu wertvolle Orientierungshilfen.
Netzverknüpfungspunkt und Netzverträglichkeit
Eine zentrale Herausforderung beim Netzanschluss besteht in der Bestimmung des Netzverknüpfungspunkts und der Prüfung der Netzverträglichkeit. Hierbei sind der Anlagenbetreiber und der Netzbetreiber gleichermaßen involviert. Der Netzverknüpfungspunkt ist der letzte Punkt, der dem Stromnetz und damit der Sphäre des Netzbetreibers zuzurechnen ist. Die Kosten für Maßnahmen bis zu diesem Punkt trägt der Anlagenbetreiber, während der Netzbetreiber für die Kosten jenseits dieses Punktes verantwortlich ist.
Empfehlungen der Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle hat sich intensiv mit den Kostenfragen des Netzanschlusses beschäftigt und am 9. November 2023 eine 49 Seiten umfassende Empfehlung veröffentlicht. Diese Empfehlung klärt, welche Kosten vom Anlagenbetreiber und welche vom Netzbetreiber zu tragen sind.
Wichtige Punkte der Empfehlung:
Netzverknüpfungspunkt: Bei Anlagen auf einem Grundstück mit bestehendem Hausanschluss liegt der Netzverknüpfungspunkt im Hausanschlusskasten, vor den Sicherungen für den Hausanschluss.
Kostenzuordnung: Kosten für das Verlegen von Leitungen von der EEG-Anlage zum Netzverknüpfungspunkt, das Verplomben oder das Spannungsfreischalten am Sicherungs- oder Zählerkasten werden dem Anlagenbetreiber zugewiesen. Der Netzbetreiber trägt hingegen die Kosten für die Netzverträglichkeitsprüfung und die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens.
Gebühren: Unzulässige Gebühren, wie Inbetriebsetzungspauschalen, dürfen nicht vom Anlagenbetreiber verlangt werden.
Kostenausnahmen: Maßnahmen jenseits des Netzverknüpfungspunkts, wie Arbeiten an der Hausanschlussleitung oder den Anschlusssicherungen, dürfen nicht dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt werden.
Regelungen und Vereinbarungen: Der Netzbetreiber darf keine Kosten gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) auf den Anlagenbetreiber übertragen. Individuelle Vereinbarungen zur Kostenverteilung müssen eindeutig und nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt sein.
Klarheit für Anlagenbetreiber und Investoren
Die Empfehlungen der Clearingstelle bieten eine klare Abgrenzung der Kostenverantwortung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Dies ist ein großer Vorteil für die Betreiber von Photovoltaikanlagen, da viele Streitpunkte geklärt wurden. Es wird betont, dass Netzbetreiber keine unzulässigen Gebühren erheben dürfen und dass die Kosten fair zwischen den Beteiligten verteilt werden sollen.
Fazit
Die Empfehlungen der Clearingstelle EEG/KWKG sind ein wichtiger Leitfaden für alle, die sich mit dem Netzanschluss von Photovoltaikanlagen beschäftigen. Sie bieten klare Regeln zur Kostenaufteilung und verhindern unzulässige Gebührenforderungen seitens der Netzbetreiber. Dies erleichtert den Anlagenbetreibern den Weg zur ökologischen Stromerzeugung und schafft Rechtssicherheit im Photovoltaikrecht.