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Insolvenzanalyse: Clen Solar GmbH & Co. KG – Hintergründe, Status und Handlungsempfehlungen

Die Clen Solar GmbH & Co. KG hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 25. Juni 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für viele Kunden stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz auf bereits beauftragte Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder laufende Projekte hat.
Die Insolvenz der Clen Solar GmbH & Co. KG, eines etablierten Akteurs im Bereich der Photovoltaik- und Energielösungen aus dem Erzgebirge, sorgt derzeit für erhebliche Verunsicherung bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren. Als Rechtsanwalt ist es mein Ziel, Ihnen eine fundierte Einordnung der aktuellen Lage sowie praxisnahe rechtliche Orientierungshilfen zu bieten.

1. Eckdaten des Insolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 25. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Parameter
Details
Schuldnerin
Clen Solar GmbH & Co. KG, Wettinerstraße 49, 08280 Aue-Bad Schlema
Aktenzeichen
308 IN 1209/26
Zuständiges Gericht
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht
Vorläufiger Insolvenzverwalter
RA Frank-Rüdiger Scheffler (Kanzlei Tiefenbacher)
Verfahrensstatus
Vorläufiges Insolvenzverfahren mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt
Durch den allgemeinen Zustimmungsvorbehalt ist die Geschäftsführung in ihrer Dispositionsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

2. Ursachen und wirtschaftlicher Kontext

Die wirtschaftliche Schieflage der Clen Solar GmbH & Co. KG, die seit 2008 bundesweit tätig ist und zur Primutec Solutions Group gehört, ist symptomatisch für die aktuelle Krise in der deutschen Solarbranche.
Wesentliche Faktoren sind:
Massive Kostensteigerungen: Erhöhte Material- und Logistikkosten konnten aufgrund bestehender Festpreisverträge oft nicht an Kunden weitergegeben werden.
Marktdruck: Ein verschärfter Wettbewerb und volatile Nachfrageschwankungen belasteten die Liquidität.
Investitionsstau: Trotz eines geplanten Umzugs in neue Räumlichkeiten im Jahr 2025 konnten die strukturellen Herausforderungen nicht rechtzeitig durch die Konzernmutter aufgefangen werden.

3. Aktueller Stand und Sanierungsaussichten

Nach offiziellen Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Geschäftsbetrieb vorerst fortgeführt. Bestehende Aufträge werden, soweit wirtschaftlich vertretbar, weiter bearbeitet.
„Wir loten derzeit erfolgversprechende Sanierungsmöglichkeiten aus. Ziel ist eine übertragende Sanierung an einen Investor, um den Standort und die Arbeitsplätze zu erhalten.“ (RA Scheffler)
Die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird für Ende August bis Anfang September 2026 angestrebt. Bis dahin ist das Insolvenzgeld für die rund 40 Mitarbeiter vorfinanziert.

4. Rechtliche Einordnung für Betroffene

A. Kunden mit laufenden Projekten und Anzahlungen

Dies ist die kritischste Gruppe. Sollten Sie bereits Anzahlungen geleistet haben, ohne dass die Anlage vollständig montiert oder in Betrieb genommen wurde, besteht das Risiko, dass Ihre Forderung zur einfachen Insolvenzforderung wird.
Erfüllungswahlrecht: Nach Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO, ob er bestehende Verträge erfüllt. Wählt er die Nichterfüllung, bleibt Ihnen nur die Anmeldung des Schadensersatzes zur Insolvenztabelle.
Zahlungsstopp: Leisten Sie ohne ausdrückliche Bestätigung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine weiteren Zahlungen.

B. Gewährleistung und Wartung

Insolvente Unternehmen können Gewährleistungsansprüche faktisch oft nicht mehr erfüllen. Sollten Mängel an Ihrer Anlage auftreten, sind diese zwar Forderungen gegen die Masse, die Quote ist jedoch meist gering.
Herstellergarantien: Prüfen Sie, ob Sie direkte Garantieansprüche gegen die Komponentenhersteller (Module, Wechselrichter) haben. Diese bleiben von der Insolvenz des Installateurs unberührt.

C. Geschäftspartner und Subunternehmer

Lieferanten sollten prüfen, ob ihre gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht. Ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) kann hier den Totalverlust verhindern.

5. Handlungsempfehlungen

1.Dokumentensicherung: Sichern Sie alle Verträge, Abnahmeprotokolle, Rechnungen und Zahlungsbelege. Dokumentieren Sie den aktuellen Baufortschritt (Fotos).
2.Forderungsanmeldung: Sobald das Verfahren eröffnet ist (voraussichtlich September 2026), müssen Forderungen form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
3.Keine voreiligen Kündigungen: Eine Kündigung des Vertrages kann rechtlich komplex sein und sollte nur nach Prüfung der insolvenzrechtlichen Konsequenzen erfolgen.
4.Rechtliche Beratung: Aufgrund der Komplexität des Insolvenzrechts und der spezifischen Situation bei Photovoltaik-Projekten (Einspeisevergütung, Netzanschluss) empfiehlt sich eine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls.

Welche Rechte haben Kunden?

Die rechtliche Situation unterscheidet sich je nach Einzelfall erheblich. Maßgeblich ist insbesondere, ob

  • der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde,
  • Anzahlungen geleistet wurden,
  • Material bereits geliefert wurde,
  • die Photovoltaikanlage montiert oder bereits abgenommen wurde oder
  • noch wesentliche Leistungen ausstehen.

Je nach Sachlage kommen unterschiedliche Ansprüche in Betracht.

Bereits geleistete Anzahlungen

Viele Kunden haben vor der Insolvenz Anzahlungen geleistet. Wird der Vertrag nicht mehr erfüllt, können Rückzahlungsansprüche bestehen. Diese sind jedoch häufig lediglich Insolvenzforderungen und müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Noch nicht fertiggestellte Anlagen

Ist die Photovoltaikanlage noch nicht vollständig errichtet, stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter den Vertrag fortführen wird oder von einer weiteren Vertragserfüllung absieht. Davon hängt ab, welche Rechte dem Kunden zustehen und ob gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bestehen.

Gewährleistung

Auch Kunden, deren Anlage bereits fertiggestellt wurde, können betroffen sein. Tritt später ein Mangel auf, kann die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen erschwert sein, insbesondere wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt wird oder keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist.

Forderungen rechtzeitig anmelden

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, sollten Gläubiger die vom Insolvenzgericht gesetzten Fristen beachten. Nur ordnungsgemäß angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

Ob eine Forderungsanmeldung sinnvoll ist und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Fortführung des Unternehmens möglich

Nach den bisher veröffentlichten Informationen wird derzeit geprüft, ob Clen Solar im Rahmen eines Sanierungsverfahrens oder durch einen Investor fortgeführt werden kann. Solche Verfahren sind in der Photovoltaikbranche nicht ungewöhnlich. Ob es tatsächlich zu einer erfolgreichen Sanierung kommt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vorhersagen.

Unsere Unterstützung

Die Insolvenz eines Photovoltaikunternehmens wirft regelmäßig komplexe rechtliche Fragen auf. Unsere Kanzlei vertritt sowohl private und gewerbliche Kunden als auch Unternehmen der Solarbranche in Insolvenzverfahren.

Wir prüfen insbesondere

  • die Wirksamkeit bestehender Verträge,
  • Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche,
  • Ansprüche wegen nicht fertiggestellter Photovoltaikanlagen,
  • Gewährleistungsrechte,
  • die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie
  • die Kommunikation mit Insolvenzverwaltern.

Jeder Fall weist rechtliche Besonderheiten auf. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dazu beitragen, Ansprüche zu sichern und Fristen einzuhalten.

Fazit

Die Insolvenz der Clen Solar GmbH & Co. KG bedeutet nicht automatisch, dass alle Projekte eingestellt werden. Dennoch sollten betroffene Kunden ihre Vertragsunterlagen prüfen und die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens aufmerksam verfolgen. Insbesondere bei geleisteten Anzahlungen oder noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung der bestehenden Ansprüche.

Wir begleiten Mandanten bundesweit bei Insolvenzen von Photovoltaikunternehmen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber insolventen Unternehmen und Insolvenzverwaltern.