Voltaikanwalt

Voltaikanwalt ist eine Spezialkanzlei für die Rechtsberatung und rechtliche Vertretung von Käufern, Investoren und Betreibern von Photovoltaikanlagen.

Wir prüfen und beraten in allen Phasen des Kaufes und Betriebes von Anlagen im Umfeld der erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt Photovoltaik Recht.

 

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Ansätze der Rechtssprechung im Umfeld der Photovoltaik

 

In der Rechtsprechung in Deutschland erhält der Käufer einer Photovoltaikanlage bei fehlerhafter Ertragsprognose des Anlagenverkäufers in der Regel Schadensersatzansprüche. Dabei sehen einige Gerichte eine abgegebene Ertragsprognose als eine Beschaffenheitsvereinbarung der angebotenen Stromerzeugungsanlage. Erreicht die verkaufte Photovoltaikanlage ihre in der Ertragsprognose angegebenen Erträge nicht so hat nach Ansicht der Gerichte die Photovoltaikanlage einen Fehler. Der Käufer kann dann gegenüber dem Verkäufer der Anlage so gestellt werden als ob die verkaufte Photovoltaikanlage der Prognose entsprechen würde.

Es gibt noch einen weiteren Ansatz in anderen Urteilen. Bei diesem Ansatz wird die abgegebene Ertragsprognose als eine vorvertragliche Beratung angesehen, der  als eigenständiger mündlicher Beratungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Käufer geschlossen worden sei. Hat der Verkäufer nun in diesem Beratungsvertrag eine falsche Prognose abgegeben und hat dies der verkaufende Solarbetrieb zu verantworten, so stehen dem Anlagenkäufer auch hier Schadensersatzansprüche zu.

In der Regel kann der so geschädigte Anlagenkäufer bzw. Anlagenbesitzer und Betreiber dann die Rückgängigmachung des geschlossenen Vertrages verlangen oder hilfsweise an diesem festhalten und zusätzlich Schadensersatz verlangen.

Schadensersatz bei fehlerhaften Ertragsprognosen von Photovoltaikanlagen

Der Käufer einer solchen Anlage, findet nachdem er festgestellt hat, dass die für Ihnen abgegebene Ertragsprognose nicht stimmig ist, oft in seinen Verträgen den Hinweis, dass für die Richtigkeit der Prognosen keine Haftung übernommen wird. Derlei Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Solarbetriebe und Solarverkäufer, können nach den Vorschriften des Bundesgesetzbuches die Haftung des Solarbetriebes nur in begrenztem Umfang einschränken. Für den geschädigten Käufer oder Investor in eine solche Photovoltaikanlage ist es auf jeden Fall ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund dessen, dass in der Regel die Kosten einer solchen Photovoltaikanlage meist mindestens fünf stellig sind, sind die durch die rechtliche Beratung entstehenden Kosten, im Verhältnis zum Anlagenpreis eher gering. Der zu erwartende Schadensersatz über einen Zeitraum von meistens 20 Jahren sollte, gibt das Gericht dem Anlagenkäufer Recht, die Anwaltskosten auf jeden Fall rechtfertigen.

Hinweise für Interessenten einer Photovoltaikanlage

Interessenten einer geplanten Photovoltaikanlage ist es schon im Vorfeld ratsam, den jeweiligen Anbietern für die Stromerzeugungsanlage exakte und genaue Angaben zu machen. Denn diese müssen auf Basis der übergebenen Faktoren, dies kann die Dachneigung oder die Größe des Daches sein und auch die Ausrichtung des Daches im Hinblick auf die Sonneneinstrahlung, eine qualifizierte Ertragsprognose abgeben. Stimmen schon diese Werte nicht, und der Anbieter hat die übergebenen Faktoren ungeprüft übernommen, so ergibt sich ein erhebliches Risiko, dass die erstellte Ertragsprognose fehlerhaft ist. In einem solchen Fall wird es nicht gelingen, später vom Anbieter der Photovoltaikanlage dafür einen Schadensersatz zu bekommen.

In diesem Umfeld soll noch einmal erwähnt werden, dass auch die tatsächliche steuerliche Situation des Käufers bzw. Investors vorher genau geprüft werden muss, denn auch hier können fehlerhafte Steuerdaten einen großen Unterschied für den Investor bzw. Käufer hinsichtlich des tatsächlich zu erzielenden Ertrages mit der Solaranlage ausmachen.

Lassen Sie sich daher von uns umfassend beraten und begleiten, denn wir kennen die technischen und auch die betriebswirtschaftlichen Hintergründe von Investitionen in erneuerbare Energien und speziell bei Solarinvestitionen. Auch können wir die Geschäftsprozesse zwischen dem Photovoltaikfachfirmen, den Anlagenbetreibern und den Netzbetreibern.

Die häufigsten Fehler beim Kauf einer Photovoltaikanlage

Jedermann egal ob professionelle Photovoltaikanlagenbetreiber oder Privatkunde sollte sich vor der Anschaffung einer Photovoltaikanlage genau informieren und wohlüberlegt handeln.

Gerade bei Privatpersonen ist die Anschaffung einer Voltaikanlage ein erheblicher finanzieller Aufwand im Verhältnis zum Gesamtvermögen. Es wird also ein erheblicher Teil des eigenen Vermögens in die Photovoltaik investiert.

Danach soll die neue Photovoltaikanlage über Jahrzehnte störungsfrei laufen und stabile Erträge in Form von gesparten Stromkosten bringen und stabile Erträge aus einer eventuellen Einspeisevergütung. Diese Erträge sollen manchmal sogar Teil der geplanten Altersvorsorge sein.

Aber solch ein Solarinvestment hat natürlich Risiken.

Im Umfeld des Erwerbs, des Kaufes einer Photovoltiakanlage und des Betriebs gibt es einige Risiken, über die man sich vorher informieren sollte bzw. die durch entsprechende Verträge abgesichert werden sollten. Auch der Staat in seiner geballten Inkompetenz und vor allem das Finanzamt sind Bereiche, die der Anlagenkäufer oft am Anfang gar nicht sieht, bzw. er sich nicht vorstellen kann, was da auf ihn zukommen kann.

 

Tritt ein solches Risiko ein oder gar mehrere, so können oft nur mit erheblichem Aufwand und oft mit sehr begrenztem Erfolg die bereits investierten Geldsummen und die Zeit wieder zurückgeholt, beziehungsweise gut gemacht werden.

Es gilt also der Grundsatz schon vor dem Kauf oder dem Investment in eine solche Photovoltaikanlage, die Kaufentscheidung wirklich gut zu überlegen, diese auf Herz und Nieren zu prüfen, oder von uns prüfen zu lassen.

Voltaikanwalt

Voltaikanwalt verfügt über jahrelange Erfahrung im Umfeld erneuerbarer Energien und speziell  über jahrelange Erfahrung mit Fotovoltaikanlagen. Auch wissen unsere Rechtsanwälte was alles schief gehen kann und in welcher Investitions- oder Projektphase auf was geachtet werden muss.

Wir wollen im weiteren auf einige Tipps genauer eingehen, so dass Fehler vermieden werden können. Denn es gibt viele Photovoltaikanlagenbesitzer und Betreiber, die seit vielen Jahren sehr zufrieden mit ihrer Investitionsentscheidung sind.

Es gilt generell, dass je größer die geplante PV-Anlage ist, desto wichtiger ist es, dass Sie die von uns auf dieser Seite aufgezeigten den Tipps und empfohlenen Strategien zur Reduzierung des Risikos berücksichtigen.

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Tipp 1: Unterschreiben Sie einen Kaufvertrag nur dann wenn sie alles genau verstanden haben

Der Betrieb bzw. die Technologie die hinter einer Photovoltaikanlage steht, ist kein Hexenwerk. In der Regel ist eine EDV-Anlage ganz einfach.

Auf Ihrem Hausdach befindet sich gewissermaßen ein Dachträger wie bei einem Auto, auf dem Photovoltaikmodule installiert sind, die durch Sonneneinstrahlung Strom erzeugen, welcher über einen so genannten Wechselrichter gesammelt bzw. verarbeitet wird und an dessen anderem Ende Strom so bereitgestellt wird, dass er entweder ins öffentliche Netz, in eine Batteriespeicheranlage oder im Haus direkt verbraucht werden kann.

Photovoltaik-Wechselrichter
Photovoltaik-Wechselrichter

 

Die einfachste Art und Weise des Betriebs ist, dass der Investor bzw. der Anlagenbesitzer den Strom in das Netz eingespeist und quasi an einen Dritten (Staat) verkauft.

In den letzten Jahren sind in der Praxis komplexe Betreibermodelle angeboten worden, an denen zahlreiche Unternehmen beteiligt sind.

Es kann z.B. sein, dass von einem Investor ein Dach quasi nur gemietet wird und dieser dann auf dieser gemieteten Dachfläche eine Sonnenstromanlage betreibt. Auch kommt es vor, dass ein professioneller Investor nur Untermieter eines Dachmieters ist und von einem solchen Modell quasi indirekt profitiert. Es kann demnach auch sein, dass der Photovoltaikkäufer die Anlage nicht selbst betreibt, sondern ein anderes Unternehmen die Photovoltaikanlage betreibt und die daraus erwirtschafteten Erträge zunächst selbst einnimmt und dann nach einem bestimmten Schlüssel und nach Abzug von Betreiberkosten an den Käufer auskehrt.

Wie Sie schon aus der vorgenannten Beschreibung erkennen können, sollte bei solchen Modellen je komplizierter diese sind äußerste Vorsicht an den Tag gelegt werden. Es gilt die Regel je einfacher das Betriebsmodell für die geplante Voltaikanlage ist desto weniger Risiken entstehen für den Investor.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte immer, dass die Betriebszeit für eine solche Anlage in der Regel zwischen 25 und 30 Jahren liegt und hier einiges bei den beteiligten Unternehmen oder auch beim Investor selbst schief gehen kann. Im Falle einer Insolvenz eines beteiligten Unternehmens kann dies zum teilweisen oder ganzen Verlust der Solarerträge führen.

Tipp 2: Die Ihnen vorgezeichneten Ertragsprognosen sind auf jeden Fall zu hinterfragen

Die besten Verkaufsargumente für jeden Verkäufer einer PV-Anlage sind immer die Ertragsprognosen. Seit Jahren verfügt die Branche über hervorragende Berechnungsmodelle und schön aufbereitete Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Menge an Strom von der angebotenen Solaranlage erzeugt wird und welche hervorragenden Renditen dadurch zu erzielen sind.

Aber gerade diese Ertragsprognosen sind mit Vorsicht zu genießen. Achten Sie darauf, dass die Ertragsprognose auf ihren spezifischen Standort und ihre spezifische Anlage ausgestellt ist.

Lassen Sie Ihre Ertragsprognose von weiteren Anbietern oder Energieberatern überprüfen und prüfen Sie ob auch alle Kosten bei der Renditeberechnung einkalkuliert worden sind.

Oft sind z.B. die Kosten für notwendige Steuerberatung im Umfeld des Betriebes der Photovoltaikanlage nicht einkalkuliert.

Lassen Sie auch überprüfen bzw. überprüfen Sie, ob die Höhe der angegebenen Stromvergütung den Tatsachen entspricht. Machen sie nicht selbst blauäugige Vorhersagen über die Entwicklung des zukünftigen Strompreises.

Einen Fachmann mit der Überprüfung der Ertragsprognose zu beauftragen ist in der Regel nicht mit einem hohen Aufwand verbunden und führt auch nicht zu hohen Kosten. Sie werden sehen, dieser Aufwand lohnt sich auf jeden Fall. Erkennen sie mithilfe eines solchen Fachmannes dass es sich bei ihrem Angebot um eine nur zum Teil unseriöse Ertragsprognose handelt, so kaufen sie auf keinen Fall bei diesem Anbieter.

Tipp 3: Lassen sie ihre Verträge durch uns überprüfen

Die Solarbranche ist inzwischen schon einige Jahre alt und Sie können davon ausgehen, dass professionelle Anbieter auch professionelle über die Jahre entwickelte Verträge haben.

Für einen Laien kann der Wust der Vertragstexte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die geltenden Gesetze im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtsprechung eine unüberschaubaren Menge an Unterlagen darstellen.

Zusätzlich schränken einige Anbieter die Haftung ein oder die vereinbarten Leistungsfristen.

Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Sie eine schlüsselfertige Voltaikanlage angeboten bekommen.

So verringern Sie das Risiko, dass später unkalkulierte weitere Zusatzkosten auf Sie zukommen.

Kompliziert wird es allerdings, wenn nicht das eigene Dach, sondern ein fremdes Dach für die von Ihnen geplante Investitionen in eine Photovoltaikanlage genutzt werden soll. Denn dann benötigen Sie einen Dachnutzungsvertrag der Ihnen Rechtssicherheit für die nächsten 25-30 Betriebsjahre gewährleisten soll.

Generell sollte gelten, dass alle Verträge, die sich auf eine Photovoltaik beziehen, die nicht auf dem eigenen Wohnhaus installiert werden soll, von einem spezialisierten Rechtsanwalt noch einmal überprüft werden sollten. Zum Beispiel für ein professionelles Solarkraftwerk.

Solarkraftwerk
Professionelle Photovoltaikanlage

Basierend auf dessen Vorschlägen, kann in weiteren Vertragsverhandlungen dann meist eine bessere Lösung erarbeitet werden und sollte dies nicht gelingen, sollte das Vertragsangebot auf jeden Fall abgelehnt werden.

Tipp 4: Sobald das Photovoltaikprojekt ins Stocken gerät, sollten Sie handeln.

Im Allgemeinen gilt, sobald etwas gekauft worden ist, möchte man sofort dass das Objekt der Begierde aufgestellt wird und in Betrieb geht. Dies ist bei Photovoltaikanlagen nicht anders. Doch manchmal werden die Erwartungen doch sehr schnell enttäuscht.

Gerade in der heutigen Zeit, in der es selbst die Regierung nicht abwarten kann, dass mehr erneuerbarer Energien Anlagen geschaffen werden, zieht sich der Bau und die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage doch oft aufgrund verschiedener Problemstellungen in die Länge. Oft kann es sein, dass die Anlage schon lange fertig gestellt ist, jedoch nicht ans Stromnetz angeschlossen wird. Mit jedem Monat steigt dann die Nervosität und Unsicherheit des Anlagenkäufers. Denn die oft mit Kredit finanzierte Photovoltaikanlage muss abgezahlt werden, wirft jedoch keinerlei Erträge ab und der Winter steht vor der Tür, wo sowieso kaum Solarstrom produziert werden kann.

Auch hier gibt es einige Möglichkeiten, das Risiko, dass eine Verzögerung eintritt zu verringern bzw. dessen Folgeschäden zu reduzieren:

Es gilt, eindeutige Leistungsfristen schriftlich zu fixieren, die sich natürlich auch auf den Anschluss der Anlage ans Stromnetz beziehen.

Überprüfen Sie bereits im Vorfeld ob, das Stromnetz in Ihrer Straße bzw. ihrer Umgebung entsprechend so ausgebaut ist, dass die Anlage dann später auch über so genannte Netzverknüpfungspunkte ins Netz einspeisen kann. Der jeweils zuständige Netzbetreiber wird auf Anfrage dazu Auskunft geben können. Auch weiß er, welche Pläne für das Stromnetz im Umfeld der geplanten Photovoltaikanlage bald realisiert werden.

Überwachen sie auf jeden Fall den Baufortschritt der Anlage entweder selbst oder durch einen unabhängigen Architekten. Setzen Sie Fristen und mahnen Sie zeitnah auf Einhaltung dieser gesetzten Fristen.

Nicht immer ist der Lieferant oder Verkäufer der Photovoltaikanlage der Verursacher des Problems. Meist sind es Netzbetreiber, die von jeher in Deutschland eigentlich kein Interesse haben, das Photovoltaikanlagen ans Netz gehen. Denn jede Photovoltaikanlage bedeutet eine Investition für den Netzbetreiber in den Netzausbau. Oft ist es hier ratsam, durch einen Rechtsanwalt auf die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zu bestehen und gegebenenfalls gleich gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

 
 

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Tipp Nr. 5: Die fertige Photovoltaikanlage ist genau zu prüfen.

 

Der Investor oder Käufer der Photovoltaikanlage ist meist Laie. Er kann daher nicht selbst prüfen, ob die neue fertige Photovoltaikanlage auch fehlerfrei installiert wurde und funktioniert. Auch gilt er im Rechtsstreit nicht als sachkundig. Lassen Sie daher einen Experten die neue oder aufgebaute Anlage sowohl im Hinblick auf die Bauausführung, Montage aller elektrischen Installationen und auf deren volle Funktionsfähigkeit überprüfen. Auch muss überprüft werden, ob die Anlage allen vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht, je früher hier Fehler bemerkt werden desto einfacher ist es für ihre Beseitigung zu sorgen, bzw. können Sie die endgültige Bezahlung der Photovoltaikanlage so lange zurückstellen, bis der Experte grünes Licht gegeben hat. Auch hinsichtlich der Versicherung für die Photovoltaikanlage haben Sie somit jegliche Sorgfaltspflicht erfüllt.

Energieberater
Photovoltaik-Sachverständiger

 

 

Tipp Nr. 6: Überwachen sie den Betrieb der neuen PV Anlage

 

Ist die Photovoltaikanlage fertig gestellt am Netz angeschlossen und speist bereits Strom ein, so sollte doch das gröbste nun erledigt sein. Aber wird die Photovoltaikanlage ihre Funktion auch auf Dauer erfüllen?

 

Je nach Auslegung und Verwendung der jeweiligen Komponenten der Photovoltaikanlage kann es bereits in den ersten Betriebsmonaten zu Ausfällen kommen. Durch eine ständige Überwachung der Anlage können Abweichungen und Fehlerquellen schnell ermittelt werden.

 

Es sollten auf jeden Fall folgende Dinge regelmäßig überprüft werden:

 

  • Ist der Vertrag der PV Anlage gleichmäßig und entsprechend der Prognose?
  • Wie viel Strom erzeugt die Anlage wirklich?
  • Entspricht die Stromerzeugung der Prognose? Überprüfen Sie dies möglichst selbst auch wenn ein Beratungsunternehmen dafür beauftragt worden ist Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.

Photovoltaik Monitoring hilft die Anlage richtig zu überwachen.

 

Sollte es zu Differenzen zwischen den prognostizierten Zahlen und den tatsächlichen Ertragszahlen kommen, sollten Sie umgehend und zeitnah herausfinden, woran das liegt. Nicht immer ist das Wetter oder die Sonneneinstrahlung die Ursache. Kommunizieren Sie, wenn möglich immer auch schriftlich, mit ihren Vertragspartnern. Setzen Sie Fristen, falls Mängel auftreten, für deren Beseitigung.

 

Wenn Sie sich durch die Komplexität selbst überfordert fühlen, so beauftragen Sie einen Spezialisten mit der Klärung, woran es liegt, dass Ihre PV Anlage nicht entsprechend der Prognose genug Strom erzeugt.

 

Überprüfen Sie auch ob die Ihnen gezahlte Stromvergütung die prognostizierten Höhen erreicht, ist dies nicht der Fall, so ist die Rendite ihrer Anlage gefährdet.

 

Tipp Nr. 7 denken Sie daran, die Ansprüche gegen Ihre Lieferanten können verjähren

 

Ansprüche gegen die Lieferanten für Ihre Photovoltaikanlage können entstehen, wenn die Anlage nicht richtig funktioniert, sich die ihnen gemachten Ertragsprognosen als falsch erweisen oder zu positiv dargestellt worden sind. Je nachdem welchen Vertrag sie haben, kann die Gestaltung so gemacht worden sein dass die Ansprüche auf den BGB oder auf VOB/B beruhen.

 

Die Gewährleistung bei Anlagenfehlern beträgt in der Regel mindestens zwei Jahre oder fünf Jahre nach Fertigstellung der Anlage.

 

Laufen diese Fristen ab, ohne dass Sie Ansprüche geltend gemacht haben so führt dies zum Verlust ihrer Rechte, auch verlieren Sie z.B. ein eventuell vorhandenes Rücktrittsrecht oder ihre Ansprüche auf Nacherfüllung. Um die Verjährung der Fristen zu unterbrechen, beauftragten sie am besten einen Rechtsanwalt vor Ablauf der Fristen.

 

Er kann Ihnen sagen, welche Fristen einzuhalten sind und welche Ansprüche sie genau haben, und eventuell, ob auch längere Ansprüche aus Herstellergarantie z.B. für die Photovoltaikmodule selbst bestehen.

Photovoltaikmodul
Photovoltaikmodul

 

 

Auf Herstellergarantie sollte man sich generell nicht verlassen, da fast alle Photovoltaikmodule im Ausland hergestellt werden und dort Ansprüche in der Regel wesentlich schlechter geltend gemacht werden können als gegen Lieferanten im Inland.

 

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